21.03.2006 - 10:00 Uhr
Frankfurt (ots) - Im Vorfeld des am 23. März in Frankfurt/Main beginnenden 17. Deutschen Schmerztages kritisieren die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie und die Patientenorganisation Deutsche Schmerzliga das geplante Arznei-Spargesetz. Dieses werde die Versorgung chronisch kranker Menschen weiter verschlechtern. Wann das neue Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) in Kraft treten wird, ist unklar. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen.
»Wir hoffen, dass die Beratungen zu nötigen Korrekturen führen«, erklärt Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie. »Denn Teile des Gesetzes werden eine bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung vor allem chronisch kranker Patientinnen und Patienten unterminieren«, betont Dr. Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Insbesondere kritisieren die beiden Schmerzorganisationen die Koppelung der Arzthonorare an das Verordnungsverhalten ( Bonus-Malus-Regelung).. Überschreitet ein Arzt bei bestimmten Indikationen zuvor festgesetzte Tagestherapiekosten um mehr als zehn Prozent, führt dies zu einem Honorarabzug. »Diese Regelung orientiert sich an einer abstrakten Größe, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf des Patienten«, stellt Müller-Schwefe fest. »Schon unter den gegenwärtigen Bedingungen erhalten wir Berichte von Patienten, dass ihnen mit dem Hinweis auf Arzneimittelbudgets teure Therapien verweigert oder ins nächste Quartal verschoben werden«, berichtet Koch. »Wenn die geplante Malus-Regelung kommt, wird das diese Entwicklung weiter verschärfen.«
Nicht beruhigen kann die Experten die Versicherung des Gesundheitsministeriums, dass »für das Bonus-Malus-System nur einige wenige Wirkstoffgruppen in Frage kommen«. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, dass die Regelung ausgeweitet wird, warnen die Schmerzorganisationen. Ebenso fürchten Müller-Schwefe und Koch steigende Arzneimittel-Zuzahlungen für Patienten. Denn auch die so genannten Festbeträge sollen sinken. Diese legen fest, bis zu welcher Höhe die Krankenkassen die Kosten eines Arzneimittels erstatten. Wenn Hersteller angesichts drastisch reduzierter Festbeträge ihre Preise nicht senken, steigt die Zuzahlung für die Patienten.
Pressekontakt: Barbara Ritzert ProScience Communications GmbH Tel: 08157/9397-0 E-Mail: ritzert@proscience-com.de
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