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Menschen in Not helfen!

  veröffentlicht von Redaktion

Pressespiegel


09.03.2010 | 09:41 Uhr - München (ots) - Immer wieder komme es vor, dass in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis ausländische Patientinnen und Patienten ohne Aufenthaltsstatus und meistens auch ohne Krankenversicherung medizinisch versorgt werden wollen. Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, einen Patienten unabhängig von seinem Status die notwendige Versorgung zukommen zu lassen. Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), wies darauf hin, dass es in solchen Fällen ... 


immer wieder zu Unklarheiten mit eventuellen Meldepflichten bzw. Abrechnungsfragen komme. Die BLÄK habe deshalb den Flyer "Menschen in Not helfen!" herausgegeben, der die Ärzte in Bayern über die Behandlung von Patienten ohne gesicherten Aufenthaltsstatus informiert.

Koch: "Die BLÄK will damit Orientierungshilfen zur rechtlichen Situation und zu Möglichkeiten der Kostenerstattung geben. Grundsätzlich sollen alle Patientinnen und Patienten ohne Aufenthaltsstatus bzw. ohne Krankenversicherung im Krankenhaus oder in der Arztpraxis medizinisch untersucht werden." Danach könne entschieden werden, ob eine Behandlung erforderlich sei und wie die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgen könne. Der Präsident betonte, dass es für die Betroffenen wichtig sei zu wissen, dass das Klinik- bzw. Praxispersonal weder die Polizei hole noch die Ausländerbehörde informiere. Denn dann drohe ihnen meist die Ausweisung bzw. Abschiebung. Dr. Maria Fick, Menschenrechtsbeauftragte der BLÄK, betonte: "Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten. Die Unterlassung kann strafbar sein. Wichtig ist aber, dass die Ärzte keine Meldepflicht haben." Eine Datenweitergabe an Polizei oder Ausländerbehörde verletze die ärztliche Schweigepflicht. Ein Arzt dürfe personenbezogene Daten eines Ausländers ohne Aufenthaltsstatus nicht an die Ausländerbehörden weitergeben. Ausnahmen gäbe es nur bei einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder einen Missbrauch von Betäubungsmitteln. Die ärztliche Schweigepflicht erstrecke sich auch auf das mit der Abrechnung befasste Verwaltungspersonal öffentlicher Krankenhäuser.

Der Flyer "Menschen in Not helfen!" liegt der März-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes bei. Außerdem ist er bei den ärztlichen Bezirksverbänden in Bayern erhältlich. Er kann aus dem Internet heruntergeladen werden: www.blaek.de/MenscheninNothelfen . Im Internet gibt es zusätzlich eine Adressenliste mit Anlaufstellen in Bayern, die eine medizinische Betreuung für Personen ohne Aufenthaltsstatus bzw. ohne Krankenversicherung anbieten.


Pressekontakt:

Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
http://www.blaek.de/


Mit freundlicher Empfehlung von
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